Im Inhaltsbereich befindet sich der Hauptinhalt der aufgerufenen Seite
Beratungshilfe
Studierende, die sich eine rechtliche Beratung oder Vertretung finanziell nicht leisten können, können Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Beratungshilfe bedeutet Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Form von Beratung und ggf. Vertretung (Schriftverkehr) durch einen Anwalt. Antrag über das Amtsgericht.
Über die Quicklinksleiste am rechten Bildschirmrand erreichen Sie auf direktem Weg das BAfög-Service-Center, die Autoload-Registrierung und Onlinefeedback-Formular.
In der Fußzeile finden Sie nochmal eine Verlinkung zu den sieben Hauptkategorien. Außerdem befinden sich hier noch Direktlinks zu wichtigen Seiten insb. Datenschutz, Impressum und Kontakt.