schließen
Der Header umfasst das Logo, Social-Links, einen Link zur Suche, den Sprachwechel und das Menü-Icon.
Das Hauptmenü stellt Links zu den sieben Hauptkategorien des Studierendenwerk Mannheim zur Verfügung.
Die Navigationleiste zeigt einen vollständigen Baum der Website an. Sie erscheint als rechtes Element beim Klick auf das Hamburger-Menü im Header.
 
 
 
In der linken Spalte finden Sie die Unternavigation und ggfl. eingeblendete Werbung.
Der Brotkrumenpfad zeigt den strukturierten Pfad der aktuellen Seite.
Sie sind hier:
Im Inhaltsbereich befindet sich der Hauptinhalt der aufgerufenen Seite

Tipps

Tipps für die Untervermietung durch Mieter:innen eines Wohnplatzes des Studierendenwerks (Hauptmieter:in)

Haben Sie bereits das Studierendenwerk Mannheim nach einer Erlaubnis für die Untervermietung gefragt? Falls ja, dann schauen Sie sich bitte hier die Tipps für die Untervermietung in unseren studentischen Wohnhäusern an. Bitte beachten Sie, dass die Untervermietung durch die Wohnraumverwaltung genehmigt werden muss. Weitere Information bezüglich Pflichten und Regelungen der Mieterin/des Mieters finden Sie in den Allgemeinen Mietbedingungen.

  • Eine Untervermietung darf nur an Studierende an einer der folgenden fünf Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks erfolgen: Universität Mannheim, Hochschule Mannheim, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim (DHBW Mannheim), Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim, Popakademie Baden-Württemberg
  • Die mit uns vereinbarte Miete darf nicht überschritten werden (Ausnahme bei unmöblierten Zimmern und Apartments: Hier ist ein angemessener Möblierungsaufschlag erlaubt).
  • Sie bleiben über den gesamten Zeitraum Hauptmieter:in und haften für eventuell verursachte Schäden. Ebenfalls wird die Miete weiterhin vom Konto der Hauptmieterin / des Hauptmieters abgebucht.
  • Setzen Sie einen Vertrag auf, in dem Sie die entscheidenden Punkte für die/den Zwischenmieter:in festhalten (Namen, Beschreibung der Mietsache, Dauer der Vermietung, Mietpreis zzgl. Aufschlag, Kaution, Tipps zu den Regeln im Wohnhaus etc.).
  • Bitte beachten Sie, dass das Studierendenwerk keine Möbel/persönlichen Gegenstände des Zimmers unterstellen kann.
  • Die Organisation der Schlüsselübergabe ist ausschließlich über die/den Hauptmieter:in zu regeln.

Tipps für die Suche nach einem Zimmer/Apartment zur Untermiete

  • Beachten Sie den Zeitraum der Untervermietung.
  • Ist das Zimmer möbliert oder unmöbliert? Falls möbliert, ist der Möblierungsaufschlag angemessen?
  • Auch Untermieter:innen sind verpflichtet, sich mit einer Wohnungsgeberbestätigung bei der Stadt Mannheim anzumelden. Beachten Sie dabei bitte, dass nur die/der Hauptmieter:in diese Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und unterschreiben darf.
  • Wir empfehlen, dass Sie eine Übernahme des Zimmers mit der/dem Hauptmieter:in vereinbaren.

 

Über die Quicklinksleiste am rechten Bildschirmrand erreichen Sie auf direktem Weg das BAfög-Service-Center, die Autoload-Registrierung und Onlinefeedback-Formular.
In der Fußzeile finden Sie nochmal eine Verlinkung zu den sieben Hauptkategorien. Außerdem befinden sich hier noch Direktlinks zu wichtigen Seiten insb. Datenschutz, Impressum und Kontakt.
Zur Startseite Zur Hauptnavigation Zum Inhalt Zum Kontakt Zur Suche