Das Studierendenwerk Mannheim ist bemüht, den Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Studierendenwerk Mannheim.
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 12.03.2021 erstellt und überprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.07.2021 aktualisiert.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Studierendenwerk Mannheim
Anstalt des öffentlichen Rechts
L 7, 8
68161 Mannheim
Telefon: 0621 49072-500 oder -361
E-Mail:
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
E-Mail:
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Das Studierendenwerk Mannheim ist bemüht, seine mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App StudiPlus²®
Diese mobile Anwendung ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Anforderung 11.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Anforderung 11.1.3.1 Info und Beziehungen
Anforderung 11.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge
Anforderung 11.1.3.4 Ausrichtung
Anforderung 11.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast
Anforderung 11.2.1.1 Tastatur
Anforderung 11.2.4.3 Fokus-Reihenfolge
Anforderung 11.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
Anforderung 11.2.4.7 Fokus sichtbar
Anforderung 11.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
Anforderung 11.4.1.2 Name, Rolle, Wert
Anforderung 11.5.2.5 Objektinformationen
Anforderung 11.5.2.8 Label-Beziehungen
Anforderung 11.5.2.10 Text
Diese Erklärung wurde am 28.06.2024 erstmals erstellt gem. § 4 Abs.2 Ziff.2 L-BGG-DVO.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite App StudiPlus²® auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Studierendenwerk Mannheim
L 7,8
68161 Mannheim
Tel.: (0621) 49072-777
E-Mail:
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.