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Nachteilsausgleich

  • Nachteilsausgleiche sind in den Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule vorgesehen.
  • Nach dem Hochschulrahmengesetz und den Landeshochschulgesetzen sind die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung und Chronisch Kranken zu berücksichtigen, um ihnen ein angemessenes Studieren zu ermöglichen.
  • Der Nachteilsausgleich beinhaltet u.a. folgende Punkte:
    - Möglichkeit der schriftlichen Ergänzung einer mündlichen Prüfung (für Hör- oder Sprachbehinderte)
    - Verlängerungsmöglichkeit von Bearbeitungs- bzw. Abgabefristen bei Hausarbeiten und Klausuren
    - Möglichkeit zur Überschreitung der Anmeldefristen für Prüfungen bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes
    - Veränderungen von Praktikumsbestimmungen
  • Behinderte und/oder chronisch kranke Studierende wenden sich in dieser Angelegenheit direkt an den Behindertenbeauftragten der jeweiligen Hochschule oder an den Prüfungsausschuss ihres Studienganges.
  • Weitere Hilfen:
    • Härtefallantrag bei Studienbewerbung kann bei der jeweiligen Hochschule gestellt werden.
    • Persönliches Budget eine Leistungsform nach dem Sozialgesetzbuch.
    • Assistenz, Unterstützung für den Studienalltag.
    • Wohnen in den Wohnhäusern des Studierendenwerks.
    • Programm für Studentinnen mit Behinderung beim Hildegardis Verein
    • Portal der Begabtenförderungswerke und Nebenbestimmungen
    • Stipendien für Studierende mit Behinderungen, Infos auch bei der Sozialberatung des Studierendenwerks.
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