Die Studierendenwerke in Baden-Württemberg sind in der Rechtsform einer "Anstalt des öffentlichen Rechts" verfasst. Ähnlich anderen öffentlich-rechtlichen Unternehmen wie Sparkassen oder Rundfunkanstalten bietet diese Rechtsform ein hinreichendes Maß an unternehmerischem Gestaltungsspielraum.
Die Studierendenwerke unterliegen dabei der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Die rechtlichen Grundlagen sind im Gesetz über die Studierendenwerke im Land Baden-Württemberg (Studierendenwerksgesetz - StWG) festgelegt, das auch für das Studierendenwerk Mannheim gilt.
Die aktuelle Satzung des Studierendenwerks Mannheim wurde von der Vertretungsversammlung am 22. Februar 2016 beschlossen und vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst genehmigt.
Gemäß § 4 des StWG hat das Studierendenwerk Mannheim als Anstalt des öffentlichen Rechts drei Organe:
Die Zusammensetzung und Aufgaben der Gremien ergeben sich aus den verlinkten Schaubildern (Auszug aus dem Jahresbericht 2018).
Das Studierendenwerk Mannheim wendet den Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg an. Die entsprechenden Berichte und Erklärungen hierzu finden Sie hier:
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. , Straßburger Str. 8, 77694 Kehl,
Internet: www.verbraucher-schlichter.de