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Bildungs- und Teilhabepaket

Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist seit März 2011 in Kraft. So kann im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen beantragt werden ( § 28 SGB II ).

Folgende Leistungen können von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, beantragt werden:

  • Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita und Schule,
  • Nachhilfe für bedürftige Schüler,
  • einen Anteil zu den Beiträgen zum Sportverein oder Musikschule,
  • Zuschuss für den Schulbedarf und bei Ausflügen,
  • Erstattung von Beförderungskosten

Die Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen wenden sich an die Stadt Mannheim. Die Anträge werden beim Fachbereich Arbeit und Soziales gestellt.

Collinistraße 1, 68161 Mannheim, 2. OG,
Kundentheke Zimmer 239, Tel: 0621 293-2600 oder per E-Mail

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