Im Inhaltsbereich befindet sich der Hauptinhalt der aufgerufenen Seite
Mehrbedarf für Schwangere und Alleinerziehende
Für schwangere Studentinnen oder alleinerziehende Studierende gibt es im Falle der Bedürftigkeit die Möglichkeit einen Mehrbedarf geltend zu machen.
Mehrbedarf bei Schwangerschaft
werdende Mütter mit Anspruch auf Sozialleistungen erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen schwangerschaftsbedingten Mehrbedarfszuschlag i.H.v. von 17 % der Regelleistung nach dem SGBII. Ab 2021 sind dies bei einem Regelsatz von 446 Euro dann 75,82 Euro.
Mehrbedarf für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die bedürftig sind nach den Regelungen des SGBII und mit einem oder mehreren Kindern im Haushalt zusammen leben, erhalten einen Mehrbedarfszuschlag zur Regelleistung. Der Zuschlag liegt bei 36 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes.
Einmalige Beihilfe
Bei Bedürftigkeit nach dem SGB können auch einmalige Beihilfen gewährt werden, so z.B. Erstlingsausstattung für das Baby. Auch unabweisbarer Bedarf für Wohnung oder notwendige Haushaltsgeräte sind möglich.
Der Antrag auf diese Hilfe ist beim zuständigen Jobcenter zu stellen.
Über die Quicklinksleiste am rechten Bildschirmrand erreichen Sie auf direktem Weg das BAfög-Service-Center, die Autoload-Registrierung und Onlinefeedback-Formular.
Deprecated: Function create_function() is deprecated in /usr/share/nginx/egocms/lib/PEAR/Smarty/Smarty_Compiler.class.php on line 269
In der Fußzeile finden Sie nochmal eine Verlinkung zu den sieben Hauptkategorien. Außerdem befinden sich hier noch Direktlinks zu wichtigen Seiten insb. Datenschutz, Impressum und Kontakt.