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Was ändert sich 2024? Neue Regelungen und Verordnungen

05.01.2024 | Beratung + Service

Mindestlohn und Minijob
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2024 und beträgt nun 12,41 Euro pro Arbeitsstunde. Da sich die monatliche Verdienstgrenze im Minijob am Mindestlohn orientiert, steigt auch die Minijob-Grenze von 520 EUR auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze liegt jetzt bei 6.456 Euro.

Mehrwertsteuer
Ab Januar 2024 gilt wieder der Mehrwertsteuersatz von 19% auf Speisen für die Gastronomie. Es wird erwartet, dass diese Erhöhung an die Besucher:innen weitervergeben wird.

Kinderzuschlag
Den Kinderzuschlag können Familien mit geringerem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld beantragen. Auch dieser Zuschlag wird ab Januar 2024 erhöht auf max. 292 Euro. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Einkommen.

Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende Studierende können vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt für sein Kind zahlt. Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss für Kinder unter 6 Jahren 230 Euro monatlich, für Kinder von 6 - 11 Jahren 301 Euro monatlich und für Kinder von 12 -17 Jahren 395 Euro.

Steuern – Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Steuern erhoben werden - das Existenzminimum bleibt steuerfrei. 2024 steigt er auf 11.604 Euro (in 2023 lag er bei 10.908 Euro). Der Kinderfreibetrag wird auf 6.384 Euro angehoben.

Bürgergeld
Die Regelbedarfe des Bürgergeldes werden mit Beginn 2024 erhöht. Nun erhalten Alleinstehende 563 Euro im Monat, Paare in der Bedarfsgemeinschaft je 506 Euro und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Elternhaushalt bekommen 451 Euro. Der Regelbedarf für Kinder beträgt je nach Alter zwischen 357 bis 471 Euro.

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