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Ausnahmeregelung für Verfahren beim KfW-Studienkredit

24.03.2020 | BAföG + Co.

Durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens auf Grund der Corona-Pandemie gelten für die nächste Zeit folgende Ausnahmeregelungen für Bezieher/innen des KfW-Studienkredits:

1. Vorlage des Protokollnachweises zur Immatrikulation (Sommersemester 2020)

Ausnahmsweise können die vorzulegenden Unterlagen beim Vertriebspartner/Studierendenwerk per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Vorzulegen sind:

  • die aktuelle Studienbescheinigung (SS 2020)
  • das Nachweisprotokoll
  • eine gut lesbare, aktuelle Ausweiskopie (aktuell, Vorder- u. Rückseite)

2. Spätere Vorlage von Nachweisen

  • Ausnahmsweise akzeptiert die KfW eine verspätete Vorlage der Studienbescheinigung beim Vertriebspartner – bis spätestens zum 15.07.2020.
  • Die Einreichung des notwendigen Leistungsnachweises kann ausnahmsweise später nachgereicht werden – bis zum 15.10.2020
  • Vorzulegende Verlängerungsbescheinigungen können ausnahmsweise bis später nachgereicht werden – bis zum 30.09.2020

3. Auszahlungsrate jetzt flexibel änderbar

  1. Innerhalb der nächsten Roll-over-Periode (bis zum 1.10.20) können die monatlichen Auszahlungsraten jederzeit schon zum nächsten Ersten des Folgemonats geändert werden. So können die Auszahlungsbeträge an die aktuellen Bedürfnisse schneller angepasst werden.

 

Kontakt 

Patrick Sullivan
Telefon: 0621 49072-530 | -531

Mensaria am Schloss
Bismarckstr. 10 | Eingang A | Zimmer 04 (Zugang über Infothek)
68161 Mannheim

Beratungs- und Erstanlaufstelle an der Hochschule
Paul-Wittsack-Straße 10
Gebäude J | Raum 208a
68163 Mannheim

Postanschrift 

Studierendenwerk Mannheim AöR
Sozialberatung
Postfach 10 30 37
68030 Mannheim

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