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Ausnahmeregelung für Verfahren beim KfW-Studienkredit
24.03.2020 | BAföG + Co.
Durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens auf Grund der Corona-Pandemie gelten für die nächste Zeit folgende Ausnahmeregelungen für Bezieher/innen des KfW-Studienkredits:
1. Vorlage des Protokollnachweises zur Immatrikulation (Sommersemester 2020)
Ausnahmsweise können die vorzulegenden Unterlagen beim Vertriebspartner/Studierendenwerk per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Vorzulegen sind:
die aktuelle Studienbescheinigung (SS 2020)
das Nachweisprotokoll
eine gut lesbare, aktuelle Ausweiskopie (aktuell, Vorder- u. Rückseite)
2. Spätere Vorlage von Nachweisen
Ausnahmsweise akzeptiert die KfW eine verspätete Vorlage der Studienbescheinigung beim Vertriebspartner – bis spätestens zum 15.07.2020.
Die Einreichung des notwendigen Leistungsnachweises kann ausnahmsweise später nachgereicht werden – bis zum 15.10.2020
Vorzulegende Verlängerungsbescheinigungen können ausnahmsweise bis später nachgereicht werden – bis zum 30.09.2020
3. Auszahlungsrate jetzt flexibel änderbar
Innerhalb der nächsten Roll-over-Periode (bis zum 1.10.20) können die monatlichen Auszahlungsraten jederzeit schon zum nächsten Ersten des Folgemonats geändert werden. So können die Auszahlungsbeträge an die aktuellen Bedürfnisse schneller angepasst werden.
Kontakt
Patrick Sullivan Telefon: 0621 49072-530 | -531
Mensaria am Schloss Bismarckstr. 10 | Eingang A | Zimmer 04 (Zugang über Infothek) 68161 Mannheim
Beratungs- und Erstanlaufstelle an der Hochschule Paul-Wittsack-Straße 10 Gebäude J | Raum 208a 68163 Mannheim
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