Wer rechtzeitig einen Wiederholungsantrag stellt, kann eine Zahlungsunterbrechung der Förderung vermeiden! Rechtzeitig heißt: Dein Antrag sollte spätestens zwei Monate vor Ablauf deines aktuellen Bewilligungszeitraumes beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Mannheim (Mensa am Schloss) eingegangen sein. Sofern dieser in der darauffolgenden Frist vervollständigt wird, kannst du eine nahtlose Weiterförderung erwarten.
Spätester Abgabetermin für Studierende an der Universität Mannheim für das HWS 20/21 ist der 31.05.2020, bei Ende des Bewilligungszeitraums im Juli 2020.
Für alle Studierenden gilt auch weiterhin: solltest du einen Auslandsaufenthalt planen, informiere bitte rechtzeitig das BAföG-Amt und bevollmächtige eine Person, die deine Angelegenheiten im Inland regelt! Der BAföG-Antrag sollte 6 Monate vorher beim zuständigen Auslandsamt gestellt werden.
Nutze unseren Online-Antrag. Du findest diesen unter: https://www.bafoeg-online-mannheim.de
Tipp: Gleich beim BAföG-Fristenmelder anmelden und keinen Termin mehr verpassen! www.bafoeg-fristenmelder.de