Endlich in Mannheim angekommen, der Studiengang ist gewählt, die Zulassung hat geklappt und was kommt jetzt? Wo finde ich was? Wer hilft mir?
Das Studierendenwerk bietet über 3.000 Wohnheimplätze für Studierende zu günstigen Preisen, entweder als Apartment oder Zimmer in der Wohngruppe. Online-Bewerbung: www.stw-ma.de/wohnen Privatzimmerbörse: www.stw-ma.de/privatzimmer
Wer neu nach Mannheim zieht, meldet sich innerhalb von zwei Wochen bei den Bürgerdiensten in K 7 an. Anmeldeformulare unter: www.mannheim.de → Stichwort Service Bürgerdienste.
Hinweis: Seit 2018 gibt es in Mannheim die Nebenwohnsitzsteuer. Weitere Infos bei der Stadt.
So nennt sich die staatliche Ausbildungsförderung zur Finanzierung des Studiums. Das BAföG ist zur Hälfte Zuschuss und zur Hälfte zinsfreies Darlehen. Der Antrag kann online (www.stw-ma.de/eBAföG) gestellt werden. Persönliche Beratung gibt es in der Infothek.
Für Studierende in unverschuldeter, finanzieller Notlage bietet die Darlehenskasse des Studierendenwerks Überbrückungsdarlehen an. Wir beraten und informieren über weitere Möglichkeiten der Finanzierung wie Stipendien oder Studienkredite.
Außerdem kann man sich an die Sozialberatung wenden, bei allen Fragen rund ums Studium, etwa zum Thema Jobben neben dem Studium, Versicherung oder soziale Leistungen.
Für Studierende besteht Versicherungspflicht, d.h. sie müssen bei der Immatrikulation nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Studierende unter 25 Jahren sind meist kostenfrei in der gesetzlichen Familienversicherung der Eltern versichert. Achtung: Privat-Versicherte können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Aber diese Entscheidung gilt für das gesamte Studium und kann während der Dauer des Studiums nicht rückgängig gemacht werden! Beratung bei den Krankenkassen oder der Sozialberatung des Studierendenwerks.
Die Beitragspflicht gilt für alle Bürger/innen. Der Beitrag liegt bei 17,50 Euro im Monat. Er wird pauschal pro Wohnung, unabhängig von der Anzahl der Bewohner, fällig. Tipp: Empfänger von Sozialleistungen und BAföG können sich von der Beitragspflicht befreien lassen. www.rundfunkbeitrag.de