Wer rechtzeitig einen Wiederholungsantrag stellt, kann eine Zahlungsunterbrechung der Förderung vermeiden. Dein Antrag sollte spätestens zwei Monate vor Ablauf deines aktuellen Bewilligungszeitraumes beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Mannheim (Mensa am Schloss) eingegangen sein. Sofern dieser in der darauffolgenden Frist vervollständigt wird, kannst du eine nahtlose Weiterförderung erwarten.
Spätester Abgabetermin für Studierende an der Universität Mannheim für das FSS 2020 ist der 30. November 2019, bei Ende des Bewilligungszeitraums im Januar 2020.
Für alle Studierenden gilt auch weiterhin: solltest du einen Auslandsaufenthalt planen, informiere bitte rechtzeitig das BAföG-Amt und bevollmächtige eine Person, die sich um deine Angelegenheiten im Inland kümmert! Der BAföG-Antrag sollte 6 Monate vorher beim zuständigen Auslandsamt gestellt werden.
Tipp: Nutze unseren Online-Antrag unter https://www.bafoeg-online-mannheim.de und melde dich auch gleich beim BAföG-Fristenmelder an, um zukünftig keinen Termin mehr zu verpassen – www.bafoeg-fristenmelder.de.