Wie Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am 26. Juni 2020 mitgeteilt hat, wird für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten Studierenden in Baden-Württemberg qua Gesetz einmalig die individuelle Regelstudienzeit verlängert.
Mit dieser Maßnahme sollen besondere Härten beim Studieren unter Pandemie-Bedingungen weiter abgefedert und die Planungssicherheit erhöht werden. Wichtig ist diese Entscheidung insbesondere für alle BAföG-Geförderten, die durch etwaige Verzögerungen im Studienablauf womöglich den Anspruch auf BAföG verlieren. Im baden-württembergischen Hochschulrecht wurde nun eine Änderung beschlossen, die für das Sommersemester 2020 einmalig eine Regelstudienzeitanassung aufgrund Corona bedingter Verzögerungen um ein Semester vorsieht. Aufgrund der Verknüpfung der Förderhöchstdauer mit der Regelstudienzeit nach dem Hochschulrecht des Landes wird damit zugleich die Förderhöchstdauer für BAföG um ein Semester erhöht.
BAföG-Förderung auch möglich, wenn die Förderungshöchstdauer bereits erreicht ist:
Da in Baden-Württemberg die Regelstudienzeit um ein Semester verlängert wurde, können auch die Studierende noch weiterhin BAföG erhalten, deren Förderungshöchstdauer im Sommersemester 2020 erreicht worden ist. Wer also sein Studium im Sommersemester 2020 noch nicht beendet hat, sollte umgehend einen BAföG-Antrag stellen.