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BAföG-Wiederholungsantrag stellen (DHBW und HdWM)
25.04.2019 | BAföG + Co.
Alle Studierende, deren Bewilligungszeitraum im September 2019 endet, werden gebeten, Ihren Wiederholungsantrag bis spätestens 31. Juli 2019 beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Mannheim einzureichen.
Nur wer seinen Antrag im Wesentlichen vollständig zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellt, hat einen Anspruch auf durchgängige Zahlungen. Alle danach eingehende Anträge können nur nachrangig bearbeitet werden und es muss mit Zahlungsunterbrechungen gerechnet werden.
Über die Quicklinksleiste am rechten Bildschirmrand erreichen Sie auf direktem Weg das BAfög-Service-Center, die Autoload-Registrierung und Onlinefeedback-Formular.
In der Fußzeile finden Sie nochmal eine Verlinkung zu den sieben Hauptkategorien. Außerdem befinden sich hier noch Direktlinks zu wichtigen Seiten insb. Datenschutz, Impressum und Kontakt.