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Beitragsreduzierungen

Übernahme des Verpflegungsbeitrags nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Eltern, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld, ALG II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten stellen nach den Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT).

Weitere Leistungen (Ausflüge, Schulbedarf etc.) sind über das BuT möglich.

Antragsstelle: Fachbereich Arbeit und Soziales, Jobcenter in Collinistraße 1 (2.OG Kundentheke 239) in 68161 Mannheim.
Öffnungszeit: Montag und Mittwoch 9-12 Uhr und Donnerstag 14-16 Uhr
(bis 23.12.2021 zusätzlich geöffnet: Dienstags von 09-12 Uhr und von 13:30 - 15:30 Uhr)
Telefon:   0621 293-2600
E-Mail:   

Übernahme oder Reduzierung des Beitrages auf Antrag über die Jugendhilfe

Eltern mit geringem Einkommen (individuelle Einkommensprüfung) oder Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, haben Anspruch auf Kostenübernahme durch das Jugendamt. Die Beiträge werden entweder ganz übernommen oder reduziert.

Anträge beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie - Jugendamt Mannheim, Q 5, 22 im 3.OG
Telefon:   0621 293- 3895 bzw. -293- 3872 oder -9776
E-Mail:   

Beitragsreduzierung ab dem 1. Kindergartenjahr

Kinder von Familien mit Hauptwohnsitz in Mannheim, die sich im 1. Kindergartenjahr befinden bzw. ab dem 3. Geburtstag erhalten eine monatliche Beitragsreduzierung um 105 Euro. In unserem Kinderhaus liegt das entsprechende Formular bereit.

Bei den Tageseinrichtungen der freien Träger müssen die Eltern den Antrag auf Gebührenreduzierung bei der jeweils besuchten Einrichtung stellen.

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