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Familienversicherung

Beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung

Studierende, die über die gesetzlich krankenversicherten Eltern familienversichert sind, sind beitragsfrei.

  • Altersgrenze bei der Familienversicherung
    Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nur bis zum 25. Lebensjahr. Die Altersgrenze verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Freiwilligendienstes. Besonderheiten gibt es bei Kindern mit Behinderung zu beachten.
  • Einkommensgrenzen in der Familienversicherung
    Das regelmäßige Gesamteinkommen des Studierenden darf 485,- Euro (seit Januar 2023) pro Monat nicht übersteigen. Die BAföG-Leistung wird hier nicht dazu gerechnet.

    Bei der Ausübung eines Nebenjobs oder einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) können Werbungskosten und Sparerfreibetrag bei Einnahmen aus Kapitalvermögen bei der Einkommensberechnung abgezogen werden.

    Wer nur in den Semesterferien befristet arbeiten will, kann auch über dieser Grenze liegen, da es sich hier nicht um ein regelmäßiges Einkommen handelt.

    Wer die Altersgrenze oder die Einkommensgrenzen überschreitet, fällt aus der Familienversicherung heraus und kann sich in der studentischen Pflichtversicherung oder freiwillig versichern.
  • Familienversicherung bei Heirat
    Für verheiratete Studierende gilt: Wenn beide Ehepartner Mitglieder in der studentischen Krankenversicherung sind, kann sich ein Partner beim anderen kostenfrei familienversichern. Die Versicherung über den Ehepartner ist zeitlich unbegrenzt. Auch hier gelten die Einkommensgrenzen. Kinder von selbst versicherten Studierenden sind ebenfalls kostenfrei familienversichert.

Belastungsobergrenze

  • Bis zu 2 % und bei chronisch Kranken bis zu 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens müssen selbst übernommen werden.
  • Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden für Angehörige Familienabschläge vom Haushaltseinkommen abgezogen. Vom jährlichen Bruttoeinkommen können Freibeträge (Stand 2023) für den ersten Angehörigen (6.111,00 €) und für jedes Kind (8.952,00 €) abgezogen werden.

Weitere Infos bei der Sozialberatung oder direkt bei Ihrer Krankenkasse.

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