Im Inhaltsbereich befindet sich der Hauptinhalt der aufgerufenen Seite
Werkstudentenprivileg
Im Rahmen des sogenannten "Werkstudentenprivilegs" besteht für "ordentlich Studierende" Versicherungsfreiheit in der Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung, auch wenn sie regelmäßig mehr als 520 Euro verdienen. Als ordentlich Studierende, die eine Beschäftigung neben dem Studium ausüben gilt - auch für Werkstudenten - die Rentenversicherungspflicht.
Über die Quicklinksleiste am rechten Bildschirmrand erreichen Sie auf direktem Weg das BAfög-Service-Center, die Autoload-Registrierung und Onlinefeedback-Formular.
Deprecated: Function create_function() is deprecated in /usr/share/nginx/egocms/lib/PEAR/Smarty/Smarty_Compiler.class.php on line 269
In der Fußzeile finden Sie nochmal eine Verlinkung zu den sieben Hauptkategorien. Außerdem befinden sich hier noch Direktlinks zu wichtigen Seiten insb. Datenschutz, Impressum und Kontakt.