Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss zu den Kosten der Wohnung. Es wir einkommensabhängig berechnet und richtet sich nach Größe und Höhe der Miete. Ab Januar 2020 werden Beträge erhöht. Unter bestimmten Bedingungen können auch Studierende Wohngeld bekommen.
Ab Herbst 2020 folgen noch einige Verbesserungen bzw. Erhöhungen von Vermögens- und Einkommensbeträgen. Zusätzlich wird der Grundbedarf um 2 Prozent auf 427 Euro erhöht, so wird also der BaföG-Höchstsatz inklusive der Wohnungs- und der Krankenversicherungspauschale auf 861 Euro pro Monat angehoben. Weitere Infos unter: www.bafög.de
Für eigene Kinder bis zum Alter von 14 Jahren wird ab dem Herbst 2020 der Kinderbetreuungszuschlag nochmals erhöht auf dann 150 Euro pro Monat.
Familien mit geringerem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld auch den Kinderzuschlag beantragen. Ab 2020 wird es flexiblere Einkommensgrenzen geben, d.h. es kann je nach Einkommenshöhe dennoch anteilig Kinderzuschlag bezahlt werden. Die maximale Höhe des Kinderzuschlags beträgt 185 Euro pro Monat. Antrag über die zuständige Familienkasse.
Die staatlichen Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe für Personen in Notlagen werden in Regesätzen berechnet. Diese Sätze werden regelmäßig angepasst. So steigt z.B. der Regelsatz für den Haushaltsvorstand auf 432 Euro und für Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr auf 345 Euro. Auch die Regelsätze für die Kinder werden je nach Altersgruppen erhöht.
Die Düsseldorfer Tabelle dient als Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts. Die Unterhaltsbeträge werden in 2020 angepasst. Je nach Altersstufe des Kindes liegt der Mindestunterhalt zwischen 369 und 497 Euro. Für über 18 Jährige beträgt der Unterhalt 530 Euro, je nach Einkommenssituation des Unterhaltspflichtigen auch höher.
Zur Absicherung des Existenzminimums wird das Einkommen erst ab Überschreiten des Grundfreibetrages besteuert. Der Grundfreibetrag wird erhöht in 2020 auf 9.408 Euro im Jahr. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben auf 5.172 Euro in 2020. Der zusätzliche Freibetrag für Betreuungs- , Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bleibt bei 2.640 Euro.
Der Mindestlohn wird erneut erhöht in 2020 und steigt auf 9,35 Euro pro Stunde. Er gilt auch für Minijobs und bei freiwilligen Praktika, die länger als drei Monate dauern.
Neuregelung ab 2020: die Begrenzung der Fachsemester (bisher 14. FS) bei der studentischen Krankenversicherung entfällt. Es gilt nur noch die Altersgrenze bis zum 30. Lebensjahr. Auch der sogen. Absolvententarif (vergünstigte Beiträge im Abschlusssemester bei Altersüberschreitung) entfällt.